Barrierefreiheit
Wir sind stets bemüht, unsere Webseite nach bestem Wissen und Gewissen so barrierefrei wie möglich zu gestalten. Unser Ziel ist es, allen Menschen – unabhängig von eventuellen körperlichen oder technischen Einschränkungen – einen umfassenden und einfachen Zugang zu unseren digitalen Inhalten zu ermöglichen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseite.
Stand der Barrierefreiheit
Wir arbeiten kontinuierlich an der technischen und inhaltlichen Verbesserung unseres Online-Angebots. Derzeit ist diese Webseite in weiten Teilen, jedoch noch nicht vollständig, mit den gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit (wie etwa dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) vereinbar.
Nicht vollständig barrierefreie Inhalte
Trotz unserer größten Bemühungen und Sorgfalt lassen sich einige Barrieren technisch oder organisatorisch aktuell noch nicht komplett vermeiden. Zu den Inhalten, die möglicherweise noch nicht vollständig barrierefrei zugänglich sind, können gehören:
- Dokumente: Ältere PDF-Dateien oder Formulare, die zum Download angeboten werden, sind eventuell noch nicht vollständig für Screenreader optimiert.
- Medien: Bei eingebundenen Video- oder Audioinhalten fehlen unter Umständen noch erweiterte Untertitel oder Audiodeskriptionen.
- Bilder und Grafiken: Es kann vorkommen, dass bei einzelnen, insbesondere älteren Bildern oder komplexen Infografiken die alternativen Textbeschreibungen fehlen oder unvollständig sind.
Wir bitten um Ihr Verständnis für diese Einschränkungen. Wir prüfen unsere Seiten regelmäßig und bemühen uns, erkannte Defizite schrittweise zu beheben.
Barrieren melden: Feedback und Kontakt
Ihre Rückmeldung hilft uns, besser zu werden! Wenn Ihnen Mängel bei der barrierefreien Gestaltung auffallen oder Sie Informationen zu Inhalten benötigen, die für Sie aktuell nicht zugänglich sind, melden Sie sich gerne bei uns.
- E-Mail: info[at]sharpness.de
- Telefon: 0441 21 21 63 0
Wir werden uns schnellstmöglich um Ihr Anliegen kümmern und versuchen, Ihnen die gewünschten Informationen in einem für Sie passenden Format zur Verfügung zu stellen.
Durchsetzungsverfahren / Schlichtungsstelle
Sollten Sie nach Ihrer Kontaktaufnahme mit uns der Ansicht sein, dass Ihre Hinweise nicht ausreichend bearbeitet wurden, haben Sie das Recht, sich an die Schlichtungsstelle bei der Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen zu wenden. Ziel der Schlichtungsstelle ist es, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen oder privaten Stellen außergerichtlich beizulegen.